Der Oberste Gerichtshof ist meiner Argumentation gefolgt. Bei einer Zwei-Personen KG kann der Kommanditist auch dann auf Gewinnauszahlung klagen, wenn die Jahresabschlüsse zuvor nicht festgestellt wurden. Nachlese: RdW 2020/318
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Der Oberste Gerichtshof ist meiner Argumentation gefolgt. Bei einer Zwei-Personen KG kann der Kommanditist auch dann auf Gewinnauszahlung klagen, wenn die Jahresabschlüsse zuvor nicht festgestellt wurden. Nachlese: RdW 2020/318