Erfolg vor dem BVwG

Sternstunden im Anwaltsleben:

1. (fast) hoffnungslosen Fall übernehmen,

2. VfGH- und VwGH-Beschwerde machen und damit Zurückverweisung an die II. Instanz erreichen,

3. Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Behebung des Bescheides durchsetzen.

-> Einem jungen Burschen sein Leben zurückgeben.