Erfolgreich Urheberrechtsklage von SKY abgewehrt:
Der Fernsehanbieter SKY hat meinen Mandanten -einen Wirt- unter Berufung auf das Urheberrechtsgesetz geklagt. Der Vorwurf: er habe in seinem Gasthaus die Programme des Bezahlsenders gezeigt, ohne über ein Gastro-Abo zu verfügen. Es ist uns aber der Beweis gelungen, dass es sich um eine private Veranstaltung gehandelt hat. Die Klage wurde abgewiesen. SKY hat die Rechnung ohne Wirt (und Anwalt) gemacht.