Irreführendes Dashcam-Urteil

In den letzten Tagen wurde vermehrt von einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe berichtet, nach welcher der Einsatz von sogenannten „Dashcams” zulässig sein soll. Tatsächlich ist diese Entscheidung für Österreich völlig irrelevant. Österreichische Zeitungen und selbst Anwälte sind der Sensationsmeldung des großen Nachbarn aufgesessen.

Dashcams sind fix montierte Kameras in Autos, die während der Fahrt standardmäßig das Verkehrsgeschehen filmen. Aus dem Material schneiden Autonarren dann Filme und Clips zusammen und machen sich so selbst zum Action-Helden. Ein positiver Nebeneffekt solcher Aufnahmen kann es sein, im Falle eines Verkehrsunfalles über eine Aufnahme des Unfallherganges zu verfügen.

Dashcams sind in Deutschland wie in Österreich aus Datenschutzgründen unzulässig, die DSGVO hat hier keine Veränderungen gebracht.

Die Entscheidung des BGH (VI ZR 233/17 vom 15.5.2018) bekräftigt ausdrücklich die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit. Der BGH sprach aber aus, dass für solche (rechtswidrigen) Aufnahmen das in Deutschland geltende Beweisverwertungsverbot nicht greife. Die Aufnahmen seien also als Beweismittel zulässig.

In der österreichischen ZPO gibt es ein solches Verwertungsverbot aber gar nicht. Selbst strafrechtlich relevante Beweismittel (also etwa gestohlene Urkunden oder illegale Abhörprotokolle) können im österreichischen Zivilprozess verwendet werden. Dies gilt auch für Dashcam-Videos.

Freilich hat die Verwendung aber zur Folge, dass der Verwender sich dadurch selbst einer Verfolgung (hier etwa durch die Datenschutzbehörde) aussetzt. Der Prozesserfolg kann sich also rasch als Pyrrhussieg herausstellen – zB. wenn der erstrittene Geldbetrag geringer ist als die zu zahlende Strafe.

Der findige Prozess-Stratege weiß allerdings, dass die Wahrheit ganz woanders liegt. Ein rechtswidriges Beweismittel, das den Gegner der Lüge (und damit des strafbaren Prozessbetruges) überführen kann, öffnet außerhalb des Gerichtssaales die Verhandlungstüre und oft den Weg zu einem guten Vergleich.

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