Der Prozessfinanzierer AdvoFin bewirbt eine„Sammelklage” gegen den ORF auf Teilrückzahlung der GIS-Gebühr. Die Sammelklage ist aber keine. Ein lukrativer Marketing-Gag.
Die AdvoFin Prozessfinanzierung AG mit dem Sitz in Wien hat zu einer „Sammelklage” gegen den ORF aufgerufen. Konkret geht es um die Rückforderung eines Teiles des Programmentgeltes (GIS-Gebühr). Die Umsatzsteuer (10%) sei vom ORF (bzw. von seiner Tochter GIS GmbH) zu Unrecht eingehoben worden. Man stützt sich dabei auf ein Urteil des EuGH zum tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Jeder GIS-Zahler habe dadurch Anspruch auf Rückzahlung und könne bis zu € 100,- erwarten. Im Erfolgsfall muss er 27% an AdvoFin abtreten.
Die von AdvoFin als „größte Sammelklage Österreichs” beworbene Aktion entpuppt sich allerdings recht rasch als Marketing-Gag.
Tatsächlich betreut und finanziert AdvoFin derzeit lediglich zwei Musterverfahren:
In einem Zivilverfahren wird die GIS GmbH auf Unterlassung der Vorschreibung der USt. beim BG für Handelssachen in Wien geklagt. In einem zweiten Verfahren versucht ein der AdvoFin nahestehender Steuerberater einen Feststellungsbescheid der GIS (als Behörde I. Instanz) im Verwaltungsweg zu erlangen.
Beide Verfahren haben eine Vorlage des Aktes beim EuGH zum Ziel, der dann über die Anwendung des EU-Rechtes (hier: MWSt- Richtlinie) zu entscheiden hat.
Erst wenn die beiden Verfahren gegen den ORF ausjudiziert und vom EuGH entschieden sind, werden die gesammelten Fälle abgearbeitet.
Zu diesem Zeitpunkt wird der ORF (im Falle des Unterliegens) aber ohnehin freiwillig Rückerstattungen vornehmen, sodass eine Betreuung durch AdvoFin im Rahmen einer „Sammelklage” nicht mehr nötig sein wird.